Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich alle Beteiligten in allen rechtlichen Angelegenheiten rund ums Bank- und Kapitalmarktrecht. Dabei stelle ich mich nicht nur den bankrechtlichen Problematiken, sondern auch den damit einhergehenden wirtschaftlichen Erwägungen.

Aufgrund der umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse auf beiden Seiten der bankrechtlichen Geschäftsverbindung erbringe ich meine anwaltlichen Leistungen nicht nur für den betroffenen Kunden, sondern auch für Kreditinstitute.

 

Bankrecht:

Das Bankrecht regelt das Verhältnis zwischen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen auf der einen Seite sowie der Bank bzw. freien Anlage-, Finanz- oder Vermögensberatern auf der anderen Seite.

Das Bankrecht umfasst verschiedene Regelungen aus dem bürgerlichen Recht sowie dem Handelsrecht. Grundsätzlich kann man zwischen dem privaten und dem öffentlichen Bankrecht unterscheiden. Das private Bankrecht bestimmt das Verhältnis zwischen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen auf der einen und der Bank auf der anderen Seite. Das öffentliche Bankrecht betrifft demgegenüber den Betrieb der Banken selbst und beinhaltet hoheitliche Vorschriften, die diese befolgen müssen.

Erheblicher Teil dieses Rechtsgebiets ist natürlich auch die Geltendmachung von Ansprüchen für oder gegen freie Finanz- und Anlageberater sowie freie Vermögensverwalter, deren Rechte und Pflichten sich nicht nur aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

 

Tätigkeitsschwerpunkte sind hier vor allem:

 

  • Haftung aus fehlerhaften Anlageberatungen und Falschberatungen (z.B. geschlossene Beteiligungen, Schrottimmobilien)
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Bank- und Kreditvertragsrecht (z.B. Widerruf von Darlehensverträgen, Umschuldung/Ablösung von Darlehen, Abwehr von Vorfälligkeitsentschädigungen, Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten
  • Überprüfung und ggf. Bereinigung der Kreditsicherung und Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen)
  • Probleme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
  • Fragen des Bankenaufsichtsrechts

 

Leistungen meiner Anwaltskanzlei im Bankrecht:

  • Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung
  • Überprüfung und Bereinigung von Kreditsicherheiten wie Bürgschaften, Grundschulden, Abtretungen
  • Rechtsverfolgung aus Kreditverträgen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Kreditverträgen und deren Beendigung (vor allem Widerruf, Vorfälligkeitsentschädigung, Bearbeitungsentgelte)
  • Korrespondenz mit der Bankenaufsicht
  • Begleitung von Insolvenzen

 

Kapitalmarktrecht:

Das Kapitalmarktrecht dient dem Schutz des Kapitalmarktes, welcher auch Auswirkungen auf den einzelnen Kunden haben.

Hinsichtlich der Frage, was Kapitalmarktrecht ist, gibt es unterschiedliche Definitionsansätze. Es ist jedoch zu großen Teilen aus dem Bankrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Börsenrecht hervorgegangen. Seine Vorschriften dienen vor allem dem Schutz des Kapitalmarktes und beinhalten vor allem aufsichtsrechtliche Vorschriften, welche aber auch Auswirkungen auf den einzelnen Kunden haben.

Ein erheblicher Teil dieses Rechtsgebiets ist natürlich auch hier die Geltendmachung von Ansprüchen für oder gegen freie Finanz- und Anlageberater sowie freie Vermögensverwalter, deren Rechte und Pflichten sich nicht nur aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben, insbesondere Prospekthaftungen.

 

Leistungen meiner Anwaltskanzlei im Kapitalmarktrecht: 

  • Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung und Prospekten
  • Korrespondenz mit der Finanzaufsicht
  • Prüfung und Bereinigung von Nachschusspflichten