Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen, welche rund um die Immobilie und Wohnungen bestehen. Der beteiligte Personenkreis sind hierbei vor allem Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Vermieter, Mieter, Verpächter, Pächter, Makler und auch Nachbarn.

 

Als kompetenter erfahrener Ansprechpartner und angehender Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erbringe ich meine anwaltlichen Leistungen für alle Beteiligten in allen rechtlichen Angelegenheiten rund ums Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Mietrecht:

Das Mietrecht ist nicht nur auf Immobilien, sondern natürlich auch auf Mobilien anwendbar und regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern.

Miete ist von Pacht zu trennen. Es ist hier grundsätzlich nach dem Gegenstand und der Zielsetzung des zugrundeliegenden Vertrages zu unterscheiden: beim Mietrecht ist dies regelmäßig die entgeltliche Nutzung als Wohnraum oder Gewerberaum; beim Pachtrecht hingegen steht die Fruchtziehung aus dem Pachtobjekt selbst im Mittelpunkt.

Zentraler Punkt im Mietrecht ist natürlich der Schutz des Mieters, welcher im Wohnraummietrecht erheblich strengeren gesetzlichen Regeln unterliegt als im Gewerberaummietrecht.

Dabei unterstütze ich sie u.a. bei der Anbahnung, Erstellung, Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen sowie der Vollstreckung Ihrer berechtigten Ansprüche nebst Räumung.

Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere der rechtliche Umgang mit Mietminderungen, Mietmängel, Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen, Mietkautionen etc.

 

Leistungen meiner Anwaltskanzlei sind u.a.:

  • Kündigungen, Räumungsklagen, Räumungsvollstreckungen
  • Mietminderungen
  • Mieterhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Mietzins- und Mietkautionsbeitreibung

Wohnungseigentumsrecht:

Das Wohnungseigentumsrecht betrachtet vor allem die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Rechtsbeziehung mit den Hausverwaltungen.

Hier finden sich alle Rechte und Pflichten innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwaltung, unabhängig davon, ob hier Sondereigentum, Miteigentum, Teileigentum oder Gemeinschaftseigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer betroffen sind.

Die rechtlichen Probleme ergeben sich hier nicht nur aus dem Zusammenleben zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, sondern auch aus dem notwendigen Zusammenspiel zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Hausverwaltung.

Tätigkeitsschwerpunkte sind hier insbesondere die Anfechtung von Beschlüssen der WEG-Versammlung, Prüfung der Jahresabrechnungen, Nutzung des Gemeinschaftseigentums, Haftung des Hausverwalters wegen Pflichtenverstößen, Prüfung der rechtlichen Grundlagen beim Erwerb des Wohnungseigentums (v.a. Kaufvertrag, Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnung).

 

Leistungen meiner Anwaltskanzlei sind u.a.:

 

  • Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der WEG
  • Hausgeld- und Jahresabrechnungen