Forderungsmanagement und Vollstreckung

Ich begleite Sie bei der Beitreibung und Abwehr von Forderungen und berate bzw. vertrete Sie sowohl im Forderungsmanagement als auch bei der Zwangsvollstreckung Ihrer berechtigten Ansprüche. Daneben vertrete ich Sie auch als Schuldner bzw. Gläubiger in einem etwaigen Insolvenzverfahren.

Forderungsmanagement:

Wesentliche Bestandteile des Forderungsmanagements sind die Forderungsabwehr sowie die Forderungsbeitreibung.

 

Ich wehre für Sie unberechtigte Forderungen ab und sorge für klare Verhältnisse!

Viele Unternehmen und auch Versicherungsgesellschaften übertragen mir nach erfolgreicher Aktivdurchsetzung der Schadensersatzansprüche die Abwehr von Klagen, wenn der Gegner meint, dass er Ansprüche hat. Prozesstaktik und ein solides wirtschaftliches Verständnis setzen einen Erfolgskurs im Verfahren.

 

Ich treibe Ihre berechtigte Forderung bei – mit allen rechtlichen Mitteln!

Ihnen stehen Forderungen zu, aber Ihr Vertragspartner zahlt die Rechnung nicht?

Die Kanzlei begleitet Sie vom Mahnwesen bis hin zum Inkasso, sichert Titel, führt Klagen und setzt Ihr Recht durch! Auch die Geltendmachung des Zinsschadens sowie der Rechtsverfolgungskosten ist selbstverständlich. Die Durchsetzung der Ansprüche wird dann auch im Rahmen der Vollstreckung und bei etwaigen schuldnerischen Insolvenzverfahren koordiniert. Im Rahmen der Unternehmensbetreuung sind regelmäßige Gespräche mit der Buchhaltung und Sachstandsmitteilungen selbstverständlich.

 

Tätigkeitsfelder meiner Kanzlei:

 

  • Inkassotätigkeit für Forderungen aller Art
  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, ggf. auch des gerichtlichen Klageverfahrens
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Schuldenbereinigung und ggf. Insolvenzbegleitung

Zwangsvollstreckung

Ich ermöglichen Ihnen jede Art von Zwangsvollstreckung, welche sowohl in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) als auch in das unbewegliche Vermögen (Immobiliarvollstreckung) des Schuldners oder Drittschuldners möglich ist.

 

Daneben stehe ich Ihnen natürlich als Betroffenem bei, sofern eine Zwangsvollstreckung Ihr Eigentum oder sonstige Rechte beeinträchtigen sollte.

 

Mobiliarvollstreckung

Gegenstand der Vollstreckung sind hier vor allem Sachen und Forderungen des Schuldners. Die Vollstreckungsmaßnahmen umfassen u.a. die Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher, die Einholung und Bewertung der schuldnerischen Vermögensauskunft, etwaige notwendige Verhaftungsaufträge, Räumungsvollstreckung, Sicherungsvollstreckung, Vorpfändungen, Pfändung von u.a. Lohn-, Bank-, Steuer- und Versicherungsansprüchen des Schuldners.

 

Immobiliarvollstreckung

Hierzu gehört auch die ggf. notwendige Erwirkung von Zwangssicherungshypotheken. Schwerpunkt ist Ihre Vertretung in gerichtlichen Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Auch die Vollstreckung zum Zwecke der Auseinandersetzung (z.B. bei Miterben oder Scheidung) ist hier im Rahmen eines gerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahrens möglich.

Tätigkeitsfelder meiner Kanzlei sind u.a.:

  • Einleitung und Begleitung der Immobiliarvollstreckung, insbesondere Anträge und Wahrnehmung von Terminen bei Teilungsversteigerungen, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen
  • Durchführung der Forderungsvollstreckung, vor allem Erwirken von Pfändungen aller Art
  • Einleitung und Begleitung der Mobiliarvollstreckung, vor allem Korrespondenz mit den Gerichtsvollziehern – auch zwecks  Durchführung von Räumungen und Einholung von Vermögensauskünften